Nutzungsbedingungen — Jeschua.TV

Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die AGB und regeln die Nutzung des Gemeinde-Angebots sowie Page Coach Suite: das Webseiten-Paket (Analyse, Monitoring und Page Coach) sowie die Gemeinde-Lizenz für den GO-Player (go.jeschua.tv).

1. Wer darf buchen (reines B2B-Angebot)

Jeschua.TV ist ein reines B2B-Angebot. Vertragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere Gemeinden, Werke, Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie sonstige juristische Personen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Die bestellende Person muss zur Vertretung der angegebenen Organisation berechtigt sein. Bei Zweifeln kann Jeschua.TV vor der Freischaltung einen geeigneten Nachweis verlangen. Zwingende Rechte eines ausnahmsweise als Verbraucher handelnden Kunden bleiben unberührt.

Der Vertrag kommt ausschließlich über die Registrierung auf der Website mit erfolgreicher erster Zahlung zustande. Verträge werden nicht per E-Mail geschlossen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

2a. Page Coach Suite für Unternehmen

Die Page Coach Suite prüft eine registrierte Unternehmensdomain aus technischer, geschäftlicher, Nutzer-, Sichtbarkeits- und rechtlich relevanter Perspektive. Enthalten sind eine Ausgangsanalyse, laufendes Monitoring, regelmäßige Neuprüfungen und ein Page Coach. Die Nutzung ist auf die eigene registrierte Domain beschränkt.

Die Lizenz kostet 199 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Monat und wird quartalsweise im Voraus abgerechnet (597 € netto je Quartal). Sie verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Ist die Unternehmenswebsite gut aufgestellt, kann das Unternehmen selbst in die Erhaltungsphase wechseln und zahlt dann 50 % des Beitrags (derzeit 99,50 € netto pro Monat); enthalten bleiben das laufende Monitoring und ein jährlicher Gesundheitscheck der Website, der Page Coach entfällt. Ein Wechsel ist in beide Richtungen nur für die nächste Abrechnungsperiode möglich: Er wirkt jeweils zum Ende der laufenden Quartalslaufzeit, niemals mitten in der laufenden Periode.

2. Leistungen im Überblick

Webseiten-Paket: laufende Analyse und Monitoring der Gemeinde-Website sowie der Page Coach mit konkreten, verständlichen Verbesserungsvorschlägen. Voraussetzung ist die Angabe der Website der Gemeinde bei der Registrierung.

GO-Gemeindeprofil: Der GO-Player (go.jeschua.tv) selbst ist für alle kostenlos und ohne Anmeldung oder Kontingent nutzbar. Kostenpflichtig ist nur die Darstellung des eigenen Gemeindeprofils mit Name, Logo, Ort, Gottesdienstzeiten, Kontakt, Einladungen, Freigaben, Sperrlisten und regionalen zusammengefassten Auswertungen. Details regelt § 2b der AGB.

3. Preise, Abrechnung und Kündigung

Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Alle Leistungen werden vierteljährlich im Vorausabgerechnet; der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem Zahlungsdatum (je drei Monate ab Zahlung), nicht nach Kalendervierteljahren.

Der Gemeindebeitrag richtet sich nach den durchschnittlichen regelmäßigen Gottesdienstbesuchern: 1 € netto pro Besucher und Monat, mindestens 30 € netto, ohne Obergrenze. Die Gemeinde ordnet sich selbst ein, ein Nachweis ist nicht erforderlich. Das Paket umfasst immer Webseitenanalyse, Monitoring, Page Coach und das GO-Gemeindeprofil. In der Optimierungsphase gilt der volle Beitrag; die Gemeinde kann im Backoffice selbst in die Erhaltungsphase wechseln (GO, Monitoring und ein jährlicher Gesundheitscheck) und zahlt dann 50 % des Beitrags, auf volle Euro gerundet. Ein Wechsel in beide Richtungen sowie eine Änderung der Besucherzahl ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungsquartals möglich. Abgerechnet wird vierteljährlich im Voraus.

Passt der reguläre Preis nicht zum Budget der Gemeinde, kann sie vor der Buchung einen eigenen Preisvorschlag übermitteln. Nach persönlicher Vereinbarung erhält sie einen Gutschein-Code mit den vereinbarten Beiträgen. Die Gemeinde kann ihren Beitrag im Backoffice jederzeit nach oben oder nach unten anpassen. Die Anpassung muss spätestens einen Monat vor Ende des laufenden Abrechnungsquartals (drei Monate ab Zahlungsdatum, kein Kalenderquartal) erfolgen und gilt dann ab dem folgenden Quartal; bei späterer Anpassung gilt sie ab dem darauffolgenden Quartal. Das Backoffice zeigt vor dem Speichern an, ab wann die Änderung greift; die Gemeinde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Eine automatische Preisänderung nach Ablauf eines Jahres findet nicht statt.

Die Laufzeit beträgt drei Monate ab Zahlung und verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform (E-Mail genügt) oder im Kundenbereich gekündigt wird. Geht die Kündigung später ein, wirkt sie zum Ende des darauffolgenden Abrechnungszeitraums. Eine Kündigung wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Einzelheiten siehe AGB (§ 3, § 4, § 6).

4. Öffentlicher Gemeindecode und Backoffice

Nach erfolgreicher Zahlung erhält die Gemeinde einen öffentlichen Gemeindecode (z. B. MUE-1847) und einen Backoffice-Zugang. Der Code schaltet keine Funktionen frei und ist kein Lizenzschlüssel. Er ordnet Adressen nur dem Gemeindeprofil zu und darf auf Flyern, der Homepage, Instagram und in QR-Codes frei veröffentlicht werden.

Geheim zu halten ist ausschließlich der Backoffice-Zugang der Gemeindeleitung. Dort pflegt die Gemeinde ihr Profil, Einladungen, Anzeigen und Sperren. Es gibt keine Botschafter-Liste, keine persönlichen Freischalt-Links und keine Übernahme von E-Mail-Adressen der Gemeindeglieder durch das Gemeinde-Backoffice.

Jeschua.TV verwaltet Vertrag und Backoffice; go.jeschua.tv stellt den kostenlosen Player und das zugeordnete Profil dar. Es findet kein Abgleich der Gemeinde-Backoffice-Konten statt. Die in GO verwendeten Zufallscodes und Zähler enthalten keine Kontaktnamen; regionale Gemeindeauswertungen zeigen keine Empfängerlisten.

4a. Konferenzen, Neuigkeiten und Benachrichtigungen

Im Backoffice kann die Gemeinde eigene Online-Konferenzen und Neuigkeiten ankündigen. Konferenzen der Gemeinde sehen und erhalten nur Geräte, die im Go-Player ihren Gemeindecode als Branding eingetragen haben. Mitteilungen von Jeschua.TV richten sich an alle, an Multiplikatoren oder an Gemeindeleiter. Wir empfehlen der Gemeinde, ihre Multiplikatoren ausdrücklich zu bitten, den Gemeindecode einzutragen und Benachrichtigungen zu erlauben — sonst erreichen sie die Einladungen nicht. Ankündigungen dürfen keine Werbung Dritter und keine personenbezogenen Daten anderer enthalten.

5. Inhalte der Gemeinde (Anzeigen, Texte, Bilder)

Inhalte, die die Gemeinde über ihren Verwaltungsbereich einstellt (Anzeigen, Einladungstexte, Logo, Gottesdienstzeiten, Bilder), sind ihre eigenen Beiträge. Die Gemeinde versichert, dass sie an diesen Inhalten alle erforderlichen Rechte besitzt (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte) und dass sie weder Rechte Dritter verletzen noch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

Die Gemeinde räumt Jeschua.TV ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte im GO-Player und auf den Jeschua.TV-Angeboten anzuzeigen, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Für rechtsverletzende Inhalte haftet die jeweilige Gemeinde, nicht Jeschua.TV. Wir sind berechtigt, Inhalte bei begründetem Verdacht einer Rechtsverletzung oder nach Hinweis Dritter vorläufig unsichtbar zu schalten.

6. Redaktionelle Grundwerte

Der Anbieter behält sich vor, Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, die gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten oder gegen die redaktionellen Grundwerte des Anbieters verstoßen. Nicht zugelassen sind insbesondere Inhalte aus Okkultismus/Esoterik, Glücksspiel, Pornografie/Erotik, Waffen sowie Inhalte, die Hass, Diskriminierung oder Gewalt fördern.

7. KI-Kennzeichnung im GO-Player

Im Programm des GO-Players können einzelne Beiträge KI-erzeugt oder KI-präsentiert sein; sie sind entsprechend gekennzeichnet (Art. 50 KI-VO). Gemeinden können KI-Inhalte für ihre Ausspielung weitgehend ausschließen. Teaser zu Videos Dritter werden ausschließlich als Einbettung des Originalplayers (z. B. YouTube) wiedergegeben; es werden keine fremden Video- oder Tondateien kopiert, gespeichert oder weitergegeben.

Rechteinhaber können jederzeit über das Kontaktformular die Entfernung eines Beitrags verlangen; die Entfernung erfolgt unverzüglich nach Prüfung.

8. Beitragsanpassung

Die Gemeinde kann ihren Beitrag im Backoffice jederzeit nach oben oder nach unten anpassen. Die Anpassung muss spätestens einen Monat vor Ende des laufenden Abrechnungsquartals (drei Monate ab Zahlungsdatum, kein Kalenderquartal) erfolgen und gilt dann ab dem folgenden Quartal; bei späterer Anpassung gilt sie ab dem darauffolgenden Quartal. Das Backoffice zeigt vor dem Speichern an, ab wann die Änderung greift; die Gemeinde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Eine automatische Preisänderung nach Ablauf eines Jahres findet nicht statt. Einzelheiten regelt § 5 der AGB. Für direkt geworbene Kunden kann ein Empfehlungsguthaben nach § 5a der AGB entstehen.

9. Verfügbarkeit und Haftung

Jeschua.TV bemüht sich um störungsfreien Betrieb und Behebung von Störungen in zumutbarer Zeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Ausfällen von Dienstleistern oder Änderungen durch YouTube nicht zugesagt. Jeschua.TV übernimmt keine Gewähr für konkrete Ergebnisse (z. B. Reichweite, Besucherzahlen oder Rückmeldungen). Es gilt die Haftungsregelung der AGB (§ 10).

10. Rangfolge der Regelwerke

Bei Widersprüchen gilt: AGB vor diesen Nutzungsbedingungen, diese vor sonstigen Hinweisen auf der Website. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ausschließlich die Datenschutzerklärung, für Anbieterangaben das Impressum. Die Nutzungsbedingungen des GO-Players (go.jeschua.tv) nehmen für Vertragsfragen der Gemeinde-Lizenz auf diese Bedingungen und die AGB Bezug.

Version 3.4 · Stand: 10.10.2026 — Versionsverlauf & Archiv