Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Jeschua.TV
Diese AGB gelten für das Gemeinde-Webseiten-Paket, die Go-Player-Gemeindelizenz sowie Page Coach Suite für Unternehmen.
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter (nachfolgend „Anbieter"). Jeschua.TV ist ein reines B2B-Angebot und richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Gemeinden, Werke und gemeinnützige Organisationen sowie sonstige juristische Personen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er als Gemeinde, Werk, juristische Person oder in Ausübung einer gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter prüft zweifelhafte Registrierungen vor der Freischaltung und kann einen Nachweis der Organisation oder Vertretungsberechtigung verlangen. Bis zur Klärung werden kostenpflichtige Funktionen nicht freigeschaltet. Wird eine irrtümliche Privatbuchung festgestellt, wird sie nach den gesetzlichen Vorschriften rückabgewickelt; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 2c Page Coach Suite für Unternehmen
Die Page Coach Suite umfasst für eine bei der Registrierung angegebene Unternehmensdomain eine initiale KI-gestützte Webseitenanalyse, laufendes Monitoring, regelmäßige Neuprüfungen und den Page Coach mit priorisierten Lösungsvorschlägen und Verlauf. Die Ergebnisse sind fachliche Einschätzungen und keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Der Preis beträgt 199 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Monat und wird quartalsweise im Voraus abgerechnet (597 € netto je Quartal). Die Laufzeit beträgt drei Monate ab Zahlung und verlängert sich jeweils um weitere drei Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Geht die Kündigung später ein, wirkt sie zum Ende der folgenden Laufzeit.
Ist die Unternehmenswebsite gut aufgestellt, kann das Unternehmen selbst in die Erhaltungsphase wechseln und zahlt dann 50 % des Beitrags (derzeit 99,50 € netto pro Monat, 298,50 € netto je Quartal). In der Erhaltungsphase bleiben das laufende Monitoring und ein jährlicher Gesundheitscheck der Website enthalten; der Page Coach entfällt. Der Wechsel zurück in die Optimierungsphase ist ebenso möglich. Ein Wechsel ist nur für die nächste Abrechnungsperiode möglich: Er wirkt jeweils zum Ende der laufenden Quartalslaufzeit, niemals mitten in der laufenden Periode.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter bietet zwei getrennt oder gemeinsam buchbare Leistungen an:
- Gemeinde-Webseiten-Paket — Webseitenanalyse, laufendes Monitoring und Page Coach für die bei der Registrierung angegebene Gemeinde-Webseite. Die Angabe der Webseite ist bei Buchung des Webseiten-Pakets verpflichtend.
- GO-Gemeindeprofil — Darstellung eines eigenen Gemeindeprofils im kostenlosen GO-Player (go.jeschua.tv). Die Gemeinde kann ein Profil hinterlegen (Gemeindename, Logo, Webseite, Adresse, Gottesdienstzeit, Kontakt, Einladungstext), eigene Anzeigen (Bildkarten und kurze Hinweise) mit Zeitraum und Reihenfolge schalten, einzelne Videos oder Shorts für ihr Profil sperren und zusammengefasste Auswertungen einsehen. Der GO-Player selbst bleibt für alle Menschen kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kontingent nutzbar.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der gebuchten Leistungen und deren redaktionelle und technische Pflege. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Analyseergebnis, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Anzahl von Hinweisen des Page Coach oder eine bestimmte Nutzung des Go-Players durch Gemeindeglieder besteht nicht.
§ 2a KI-Funktionen (Analyse, Monitoring, Page Coach)
Webseitenanalyse, Monitoring und Page Coach sind KI-gestützte Funktionen und im Gemeinde-Webseiten-Paket enthalten. KI-Ausgaben sind unverbindliche Vorschläge und redaktionelle Einschätzungen; sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Ergebnisse. Für die Analyse sichert der Kunde zu, über die geprüfte Domain verfügungsberechtigt zu sein.
Faire Nutzung: Die KI-Funktionen dürfen nur für die eigene, registrierte Domain des Kunden genutzt werden. Automatisierte Massenabfragen und die Weiterveräußerung der Funktionen sind untersagt. Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Anbieter die Funktionen kontingentieren oder sperren.
§ 2b Gemeinde-Lizenz für den GO-Player (go.jeschua.tv)
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das Gemeindeprofil: Name, Logo, Ort, Gottesdienstzeiten, Kontakt, Einladungen, Freigaben und Sperrlisten werden bei allen Adressen mit dem öffentlichen Gemeindecode angezeigt. Hinzu kommen die Steuerung angezeigter Inhalte, die Verwaltung im Backoffice und zusammengefasste Auswertungen. Der GO-Player selbst ist nicht Gegenstand der kostenpflichtigen Leistung; Ansehen, Aussuchen und Weitergeben bleiben ohne Anmeldung, Kontingent oder persönliche Freischaltung kostenlos.
Preis: 79 € je Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen. Bei Buchung des Webseiten-Pakets innerhalb der Aktionsfrist (§ 3) ist das Gemeindeprofil ohne Aufpreis enthalten, solange das Webseiten-Paket aktiv ist.
Vereinbarter Beitrag (Gutschein-Code): Passt der reguläre Preis nicht zum Budget der Gemeinde, kann sie vor der Buchung einen eigenen Preisvorschlag übermitteln. Wird dieser persönlich vereinbart, erhält die Gemeinde einen Gutschein-Code, in dem die Beiträge für Webseiten-Paket und GO-Gemeindeprofil getrennt festgelegt sind. Die Gemeinde kann ihren Beitrag im Backoffice jederzeit nach oben oder nach unten anpassen. Die Anpassung muss spätestens einen Monat vor Ende des laufenden Abrechnungsquartals (drei Monate ab Zahlungsdatum, kein Kalenderquartal) erfolgen und gilt dann ab dem folgenden Quartal; bei späterer Anpassung gilt sie ab dem darauffolgenden Quartal. Das Backoffice zeigt vor dem Speichern an, ab wann die Änderung greift; die Gemeinde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Eine automatische Preisänderung nach Ablauf eines Jahres findet nicht statt. Anpassungen durch den Anbieter gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum und werden per E-Mail bestätigt.
Vertragsschluss: Der Vertrag kommt ausschließlich über die Registrierung auf der Website mit erfolgreicher erster Zahlung zustande (§ 4); Verträge werden nicht per E-Mail geschlossen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
Laufzeit und Kündigung: Es gilt § 6. Eine außerordentliche Kündigung setzt grundsätzlich eine Abmahnung oder erfolglose angemessene Abhilfefrist gemäß § 314 Abs. 2 BGB voraus. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten oder fortbestehendem Zahlungsverzug trotz Mahnung vorliegen.
Folgen der Beendigung: Bereits verschickte GO-Links bleiben gültig und abspielbar; Ansehen und Weitergeben bleiben kostenlos. Profil, Logo, Einladungen und regionale Auswertungen entfallen, und die Adresse zeigt das neutrale Angebot des GO-Players.
Preis- und Leistungsänderungen: gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume und werden mindestens sechs Wochen im Voraus angekündigt. Sie sind nur aus sachlichem Grund zulässig, insbesondere wegen geänderter Kosten, Rechtslage oder technischer Anforderungen. Bei einer nachteiligen Änderung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden bezahlten Zeitraums beenden.
Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb und behebt Störungen in zumutbarer Zeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesagt, insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Ausfällen von Dienstleistern oder Änderungen durch YouTube.
§ 2d Online-Konferenzen, Neuigkeiten und Benachrichtigungen
Der Anbieter kündigt Online-Konferenzen und Neuigkeiten im Backoffice und im Go-Player an und versendet sie als Push-Benachrichtigung an eine gewählte Zielgruppe: alle angemeldeten Geräte, Multiplikatoren oder Gemeindeleiter. Die Gemeinde kann im Backoffice eigene Konferenzen (mit automatisch erstelltem Jitsi-Raum) und Neuigkeiten veröffentlichen; Konferenzen der Gemeinde werden nur Geräten angezeigt und gemeldet, die ihren Gemeindecode eingetragen haben.
Benachrichtigungen erhält nur, wer sie im Go-Player ausdrücklich erlaubt. Ein Anspruch auf Zustellung besteht nicht, insbesondere wenn Browser oder Betriebssystem Benachrichtigungen blockieren. Der Zugang zu einem Konferenzraum ist über den Link möglich; die Beschränkung auf eine Zielgruppe betrifft Anzeige und Benachrichtigung, nicht die Weitergabe des Links. Die Gemeinde verantwortet ihre eigenen Ankündigungen (§ 7).
§ 3 Preise
Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Der Gemeindebeitrag richtet sich nach den durchschnittlichen regelmäßigen Gottesdienstbesuchern: 1 € netto pro Besucher und Monat, mindestens 30 € netto, ohne Obergrenze. Die Gemeinde ordnet sich selbst ein, ein Nachweis ist nicht erforderlich. Das Paket umfasst immer Webseitenanalyse, Monitoring, Page Coach und das GO-Gemeindeprofil. In der Optimierungsphase gilt der volle Beitrag; die Gemeinde kann im Backoffice selbst in die Erhaltungsphase wechseln (GO, Monitoring und ein jährlicher Gesundheitscheck) und zahlt dann 50 % des Beitrags, auf volle Euro gerundet. Ein Wechsel in beide Richtungen sowie eine Änderung der Besucherzahl ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungsquartals möglich. Abgerechnet wird vierteljährlich im Voraus.
Schnellentscheider-Bonus: Erhält eine Gemeinde vom Anbieter einen persönlichen Angebotslink und schließt sie die Registrierung mit erster Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Versand dieses Links ab, ermäßigt sich der Beitrag ihres ersten Abrechnungsquartals einmalig um 10 %. Die Umsatzsteuer wird auf den ermäßigten Betrag berechnet. Ab dem zweiten Quartal gilt der reguläre Beitrag. Jeder Angebotslink kann nur einmal eingelöst werden; der Bonus ist nicht mit einem vereinbarten Beitrag (Gutschein-Code) kombinierbar und nicht auszahlbar.
§ 4 Vertragsschluss, Gemeindecode und Zahlung
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und erfolgreicher erster Zahlung zustande. Die Gemeinde wählt bei der Registrierung, welche Leistungen sie bucht (Webseiten-Paket, Go-Player-Gemeindelizenz oder beides). Eine erneute Buchung derselben Leistung unter derselben E-Mail-Adresse ist ausgeschlossen, solange ein entsprechender Vertrag aktiv ist oder noch läuft; die Nachbuchung der jeweils anderen Leistung bleibt möglich.
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und weitere angebotene Verfahren) mit Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter stellt dem Kunden je Abrechnungszeitraum eine ordentliche Rechnung per E-Mail (erstellt über Lexware). Kunden mit gültiger USt-IdNr. aus dem EU-Ausland, für die das Reverse-Charge-Verfahren gilt, wenden sich vor Vertragsabschluss an den Anbieter.
Nach erfolgreicher Zahlung erhält die Gemeinde einen Verwaltungslink und einen öffentlichen Gemeindecode. Der Gemeindecode ist weder Freischaltcode noch Lizenzschlüssel. Er ordnet eine Adresse lediglich dem Gemeindeprofil zu und darf frei auf Flyern, der Gemeinde-Webseite, in sozialen Medien und in QR-Codes veröffentlicht werden. Geheim zu halten ist ausschließlich der Zugang zum Backoffice der Gemeindeleitung. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem Zahlungsdatum (je drei Monate ab Zahlung), nicht nach Kalendervierteljahren.
§ 5 Beitragsanpassung durch die Gemeinde
Die Gemeinde kann ihren Beitrag im Backoffice jederzeit nach oben oder nach unten anpassen. Die Anpassung muss spätestens einen Monat vor Ende des laufenden Abrechnungsquartals (drei Monate ab Zahlungsdatum, kein Kalenderquartal) erfolgen und gilt dann ab dem folgenden Quartal; bei späterer Anpassung gilt sie ab dem darauffolgenden Quartal. Das Backoffice zeigt vor dem Speichern an, ab wann die Änderung greift; die Gemeinde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Eine automatische Preisänderung nach Ablauf eines Jahres findet nicht statt.
§ 5a Empfehlungsguthaben
Gemeinden und Unternehmen mit laufender Lizenz erhalten im Kundenbereich einen persönlichen Empfehlungslink. Registriert sich darüber eine Gemeinde oder ein Unternehmen und zahlt den eigenen Beitrag, erhält der Empfehlende für jeden Monat, für den der Geworbene gezahlt hat, ein Guthaben von 30 % des tatsächlich gezahlten Netto-Beitrags für das Webseiten-Paket bzw. den Page Coach Suite (ohne GO-Player). Es zählen nur direkt geworbene Kunden; weitere Ebenen werden nicht berücksichtigt.
Das Guthaben wird der nächsten Abbuchung des Empfehlenden gutgeschrieben (zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer) und dort verrechnet. Es ist je Monat auf den eigenen Netto-Beitrag des Empfehlenden für das Webseiten-Paket bzw. die Page Coach Suite begrenzt. Eine Auszahlung, Übertragung oder Provision findet nicht statt. Endet die Lizenz des Empfehlenden, entstehen keine neuen Gutschriften; noch nicht verrechnetes Guthaben verfällt ersatzlos. Selbstempfehlungen und missbräuchliche Zuordnungen sind ausgeschlossen; Jeschua.TV kann Gutschriften in diesem Fall zurücknehmen.
Abweichend davon gilt für Gemeinden, die ein Unternehmen vermitteln: Zahlt das vermittelte Unternehmen einen Beitrag (derzeit 597 € netto je Quartal), erhält die Gemeinde 30 % des tatsächlich gezahlten Netto-Betrags (derzeit 179,10 € je Quartal) als Guthaben. Das Guthaben ist nicht auf den eigenen Beitrag begrenzt; es wird mit den folgenden Abbuchungen verrechnet, bis es aufgebraucht ist, und bleibt erhalten, solange die Lizenz der Gemeinde läuft.
Ebenfalls abweichend gilt für Unternehmen, die ein anderes Unternehmen werben: Zahlt das geworbene Unternehmen seinen ersten Beitrag, erhält das werbende Unternehmen je geworbener Firma einmalig ein Guthaben in Höhe eines Drittels seines eigenen aktuellen Netto-Jahresbeitrags (z. B. 796 € bei 199 €/Monat bzw. 398 € in der Erhaltungsphase). Das Guthaben ist nicht begrenzt, wird mit den folgenden Beiträgen verrechnet und verfällt nicht, solange die Lizenz des werbenden Unternehmens läuft.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit beträgt drei Monate ab Zahlung und verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform (E-Mail genügt) oder im Kundenbereich gekündigt wird. Geht die Kündigung innerhalb des letzten Monats vor dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ein, wirkt sie zum Ende des darauffolgenden Abrechnungszeitraums. Die Leistung bleibt bis zum wirksamen Kündigungstermin bestehen; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Eine Mindestlaufzeit über den bezahlten Abrechnungszeitraum hinaus besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach einer Mahnung und angemessener Zahlungsfrist die kostenpflichtigen Funktionen bis zum Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend sperren.
Mit dem wirksamen Ende des Vertrages endet die Berechtigung zur Nutzung der gebuchten Leistungen; Gemeindeprofil und Gemeindeanzeigen im GO-Player werden deaktiviert. Ein Anspruch auf Fortbestand bereits erreichter Wirkungen nach Vertragsende besteht nicht.
§ 7 Pflichten der Gemeinde
Die Gemeinde stellt sicher, dass die bei der Registrierung und im Gemeindeprofil hinterlegten Angaben (Gemeindename, Webseite, Adresse, Gottesdienstzeit, Kontakt, Einladungstext) wahrheitsgemäß und aktuell sind und dass sie zur Nutzung der angegebenen Domain und des hochgeladenen Logos berechtigt ist. Für den Inhalt eigener im Verwaltungsbereich eingestellten Inhalte ist die Gemeinde verantwortlich und stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die eigene gesetzliche Verantwortlichkeit des Anbieters bleibt unberührt. Der Gemeindecode ist öffentlich; allein der Backoffice-Zugang ist vertraulich zu behandeln und nur befugten Personen zugänglich zu machen.
§ 8 Redaktionelle Prüfung
Der Anbieter prüft Inhalte des Go-Players und eingereichte Gemeindeanzeigen redaktionell. Nicht zugelassen sind Inhalte aus Okkultismus / Esoterik, Glücksspiel, Pornografie / Erotik, Waffen sowie Inhalte, die Hass, Diskriminierung oder Gewalt fördern oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, entsprechende Inhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen.
§ 9 B2B-Angebot und gesetzliche Verbraucherrechte
Jeschua.TV richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (siehe § 1). Ein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB ist für diese Verträge daher nicht vorgesehen. Sollte entgegen der B2B-Beschränkung ausnahmsweise ein Verbrauchervertrag zustande kommen, bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte unberührt.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Analyseergebnisse, Rankings, KI-Erwähnungen oder die tatsächliche Nutzung des Go-Players durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Änderungen gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume und bedürfen eines sachlichen Grundes, insbesondere einer geänderten Rechtslage, Kostenstruktur oder technischen Anforderung. Kunden werden über nachteilige Änderungen mindestens sechs Wochen im Voraus per E-Mail informiert und können den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden bezahlten Zeitraums beenden.
§ 12 Geltende Dokumente und Rangfolge
Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ausschließlich nach der Datenschutzerklärung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für einen ausnahmsweise zustande gekommenen Verbrauchervertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
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